Die sozialen Franken

Ihre unabhängige, neutrale Pflegeberatung für alle Pflegeversicherungen. Unsere Pflegesachverständige stehen Ihnen bei Seite!

Pflegehilfsmittel für den Alltag

Das erhalten Sie per Rezept:

Der neue Badelifter mit ausfahrbaren Brett und Drehscheibe zur Erleichterung.



Sitzkissen für Rollstuhlfahrer über Rezept. Roho- Sitzkissen verhindert Druckstellen. Gibt es auch als Bettmatratze wenn die Person Schwierigkeiten mit dem Umdrehen hat oder leicht Druckastellen erhält.

individuell einstellbares Sitzkissen

Sitzkissen

Matratze


Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistungen (nur wenn der ambulante Dienst zu Ihnen kommt (§ 36 SGB XI).

Die Sachleistungsbeträge werden um fünf Prozent ab dem 1. Januar 2022 erhöht. Die monatlichen Beträge steigen je nach Pflegegrad auf 724 Euro, 1363 Euro, 1693 Euro beziehungsweise 2095 Euro.

Änderung der monatlichen Leistungsbeträge

  • Pflegegrad 2 von 689 Euro (bis 31.12.2021) auf 724 Euro (ab 01.01.2022)
  • Pflegegrad 3 von 1.298 Euro (bis 31.12.2021) auf 1.363 Euro (ab 01.01.2022)
  • Pflegegrad 4 von 1.612 Euro (bis 31.12.2021) auf 1.693 Euro (ab 01.01.2022)
  • Pflegegrad 5 von 1.995 Euro (bis 31.12.2021) auf 2.095 Euro (ab 01.01.2022)

Leider hat sich trotz Versprechungen das Pflegegeld nicht erhöht. (Eintrag vom 20.04.2022).

Sehr geehrte Kunden,

am 1. Januar 2022 werden im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums Änderungen wirksam. Hier informieren ich Sie über die wichtigsten Erneuerungen:

Entlastung für Pflegebedürftige in stationärer Pflege

Um Pflegebedürftige vor Überforderung durch steigende Pflegekosten zu schützen, zahlt die Pflegeversicherung bei der Versorgung im Pflegeheim einen Zuschlag zu dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag. Er steigt mit der Dauer der Pflege: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 % des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 %, im dritten Jahr 45 % und danach 70 %. In der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um 5 % erhöht, um den steigenden Vergütungen Rechnung zu tragen.

Es werden gesetzlich starke Anreize für den Ausbau der Kurzzeitpflege gesetzt. Um die Pflegebedürftigen nicht zu belasten, wird der Leistungsbetrag der Pflegeversicherung zur Kurzzeitpflege zudem um 10% angehoben. Es werden die regionalen Netzwerke gestärkt, indem die Fördersumme um 10 Millionen Euro/Jahr aufgestockt wird.

Erstmals Bundeszuschuss für Pflegeversicherung

Zur Finanzierung der Pflegeversicherung wird ein Bundeszuschuss in Höhe von 1 Milliarde Euro pro Jahr eingeführt. Der Beitragszuschlag für Kinderlose steigt um 0,1 Prozentpunkte. (Diese Regelungen sind Bestandteil des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ – GVWG)

Der flexiblere Einsatz des Entlastungsbetrages bei Pflegegrad 1 zur Sicherstellung der Versorgung bleibt befristet erhalten. Gleiches gilt für die Möglichkeit der Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Pflegesachleistungsbeträge bei Pflegegrad 2 bis 5.

Flexibilisierungen bei Familienpflegezeit und Pflegezeit bleiben befristet bestehen. Der Anspruch auf coronabedingtes Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 20 Arbeitstage wird bis Ende März 2022 verlängert. Die Medizinischen Dienste können im Einzelfall bis Ende März 2022 Pflegebegutachtungen ohne persönliche Untersuchung der Versicherten in ihrem Wohnbereich durchführen.

Weiterhin längeres Kinderkrankengeld.

E-Rezept startet bundesweit

Bundesweit können alle Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken, deren Systeme die technischen Voraussetzungen erfüllen, das E-Rezept nutzen. Sofern aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen das E-Rezept nicht erstellt werden kann, erhalten Versicherte zunächst weiterhin das gewohnte Papierrezept.

Die Krankenkassen gewährleisten, dass die Versicherten bzw. deren Vertreter mit einem geeigneten Endgerät eine Einwilligung gegenüber ihrer Ärztin/ ihrem Arzt oder einem weiteren Berechtigten zum Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) – sowohl auf spezifische Dokumente und Datensätze als auch auf Gruppen von Dokumenten und Datensätzen der ePA – barrierefrei erteilen können. (Diese Regelungen sind Bestandteil des „Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ – PDSG)

Ergänzender Bundeszuschuss

Der ergänzende Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 14 Milliarden Euro. Damit kann der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV 2022 stabil bleiben.
(„Bundeszuschussverordnung 2022“)

Viele Grüße: Edda Laake

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