Die sozialen Franken

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Aktuelles

Antrag auf Feststellung einer Behinderung


Was ändert sich ab 2024

Pflegegeld-Erhöhung 2024
Im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde festgelegt, dass das Pflegegeld zum 01.01.2024 um 5 Prozent steigen soll.
Das bedeutet die Pflegegeld-Erhöhung 2024 konkret:
Pflegegrad 1: weiterhin kein Anspruch
Pflegegrad 2: 332 Euro (statt 316 Euro)
Pflegegrad 3: 572 Euro (statt 545 Euro)
Pflegegrad 4: 765 Euro (statt 728 Euro)
Pflegegrad 5: 947 Euro (statt 901 Euro)

Pflegegrade Pflegesachleistungen ab 2024

Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 724 Euro → 761 Euro
Pflegegrad 3 1.363 Euro → 1.432 Euro
Pflegegrad 4 1.693 Euro → 1.778 Euro
Pflegegrad 5 2.095 Euro → 2.200 Euro

Werden die Entlastungsleistungen 2024 erhöht?
Erhöhung des Entlastungsbetrags erst im Jahr 2025
Zum 01.01.2025 werden alle Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse um 4,5 Prozent angehoben. Der Entlastungsbetrag würde dann bei 130,63 Euro liegen. Die Erhöhung wurde 2023 im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen.

125 € Entlastungskräfte - Das sind Ihre Alltagsbegleiter

Die Unterstützung pflegender Angehöriger und ähnlich nahestehender Personen nimmt in der Pflegepolitik einen besonderen Stellenwert ein. Für Betroffene ermöglichen häuslich Pflegende ein möglichst langes Verbleiben in den eigenen vier Wänden. Die Pflege und die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben stellen für die Pflegenden eine extreme körperliche und seelische Belastung dar. 

Diese Aufgaben erfordern neben Zeit und Organisation auch viel Kraft und Geduld. Die Betreuung von Hilfebedürftigen erfolgt zudem meist „rund um die Uhr“. Diese Umstände stellen eine wesentliche Veränderung im Leben von häuslich Pflegenden dar, die bis zur sozialen Isolation führen können. Angebote zur Unterstützung im Alltag begleiten sie bei ihrem wertvollen Engagement.

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Pflegehilfsmittel für den Alltag

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